Der Verband der Viehzüchter der Ukraine erhielt vom Ministerium für Agrarpolitik eine Antwort zum Thema Grauimport von Schweinefleisch, in der sich das zuständige Ministerium tatsächlich vom Problem des Grauimports von Schweinefleisch entfernt hat. Dies wurde vom Pressedienst des Vereins gemeldet.
Wir erinnern daran, dass die Leiterin des Verbandes der Viehzüchter Irina Palamar im Dezember letzten Jahres die Regierung und persönlich mit einem offiziellen Brief an den ukrainischen Premierminister Volodymyr Groysman gerichtet hatte, um die Situation mit Importen von grauem Schweinefleisch zu lösen.
Dies war auf das Wachstum des Inlandsmarktes für graues Schweinefleisch zurückzuführen, das durch illegale Systeme aus dem Ausland stammt und eine sehr ernsthafte Bedrohung für den ukrainischen Erzeuger sowie das gesundheitliche und epidemiologische Wohlergehen des Landes darstellte.Vor kurzem erhielt der Verband der Viehzüchter der Ukraine eine Antwort des Ministeriums für Agrarpolitik bezüglich des grauen Imports von Schweinefleisch, in der das zuständige Ministerium die Kontaktaufnahme mit Strafverfolgungsbehörden empfahl. Dies ist das Schreiben des Ministeriums für Agrarpolitik vom 03.12.2019 Nr. 37-15-15 / 6511 als Antwort auf die Berufung des Verbandes der Viehzüchter vom 12.19.2018 Nr. 24653/0 / 2-18.
Das Ministerium für Agrarpolitik hat keine Maßnahmen ergriffen, um das Problem der Grauimporte von Schweinefleisch in die Ukraine, das der Verband der Viehzüchter in seiner Berufung angesprochen hat, im Wesentlichen zu lösen. Obwohl die Behörde zumindest die Befugnis hat, in eigenem Namen unabhängig bei anderen zuständigen Behörden sowie bei Strafverfolgungsbehörden zu beantragen.Die Regierung hat bereits am 19. Dezember 2018 eine Resolution verabschiedet, um den Appell des Ministeriums für Agrarpolitik des Verbandes der Viehzüchter in ihren Zuständigkeitsbereich zu prüfen (Resolution des Ministerkabinetts der Ukraine Nr. 24653/0 / 2-18). Die formelle formelle Antwort des Ministeriums für Agrarpolitik dauerte 5 Monate.